BK-Nr. 1109
Definition
Die BK Nr. 1109 aus der Liste der Berufskrankheiten bezeichnet "Erkrankungen durch Phosphor oder seine anorganischen Verbindungen". Sie ist in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung zu finden.
siehe Hauptartikel: Phosphorintoxikation
Geschichte
Die Erkrankung ist seit dem 01.07.1925 als Berufskrankheit anerkannt.
Quellen
- Merkblatt zur BK Nr. 1109, abgerufen am 26.9.22
- G. Enderle, H-J. Seidel. Arbeitsmedizin, Fort- und Weiterbildung, Kurs B, Urban & Fischer Verlag, 1. Auflage Sept. 2003, S. 160.
Fachgebiete:
Arbeitsmedizin
35 Aufrufe
Letzter Edit:
30.09.2022, 17:41