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Transplantationsgesetz

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Definition [bearbeiten]

Das Transplantationsgesetz regelt in Deutschland rechtliche Fragen im Umgang mit Transplantationen. Es ist in seiner derzeitigen Version im Dezember 1997 in Kraft getreten.

Hintergrund [bearbeiten]

Die Regelungen des Transplantationsgesetzes bestimmen unter anderem:

  • welche Einrichtungen Transplantationen durchführen dürfen
  • die Organisation von Organentnahme, Organvermittlung und Transplantation.
  • welche Voraussetzungen zur Organspende erfüllt sein müssen

Das Transplantationsgesetz soll Missbrauch und Handel im Rahmen von Transplantationen verhindern. Handel mit Organen und auch das Übertragenlassen gehandelter Organe sind nach dem Transplantationsgesetz strafbar.

Bei Verstoß gegen Bestimmungen des Transplantationsgesetzes drohen bis zu 5 Jahre Haft.

Weblinks [bearbeiten]

Volltext des Transplantationsgesetzes

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