• DocCheck AG
  • AGB
  • Mediadaten
  • Kontakt
Das Medizinlexikon zum Mitmachen.

Rettungsassistent

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3 Bewertungen3.33)

2.663 Aufrufe

Englisch: paramedic

1. Definition [bearbeiten]

Ein(e) Rettungsassistent(-in), kurz RA, ist ein(e) professionelle(r) Helfer(-in) des Rettungsdienstes. Zu seinen/ihren Aufgaben gehört:

  • Notfallversorgung von Patienten bis ein Notarzt eintrifft (RA als Verantwortlicher eines Rettungswagens)
  • Assistenz bei Maßnahmen durch den Notarzt
  • eigenständige Versorgung von Notfallpatienten ohne Anwesenheit eines Notarztes (in Notfällen bei denen die Anwesenheit eines Notarztes verzichtbar oder nicht möglich ist)
  • Durchführen von Krankentransporten

2. Kompetenzen [bearbeiten]

Wenn ein Notarzt vor Ort ist, assistiert der RA dem Arzt. Wenn kein Arzt vor Ort ist, trägt der RA die medizinische Verantwortung. Hierbei kann und darf der RA auch Maßnahmen durchführen, die ansonsten nur von Ärzten durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem das Legen venöser oder intraossärer Zugänge, Infusionen, die Gabe ausgewählter Notfallmedikamente, die Defibrillation, die Intubation usw.

3. Begriffsabgrenzung [bearbeiten]

Häufig wird im Volksmund der Begriff "Sanitäter" für alle nicht-ärztlichen Mitglieder des Rettungsdienstes verwendet. Diese Bezeichnung ist strenggenommen nicht korrekt. Der Rettungsassistent genießt in Deutschland eine 2-jährige Ausbildung und ist ein offiziell anerkannter Ausbildungsberuf. Ein Rettungssanitäter dagegen hat nur einen 520-stündigen Lehrgang (entspricht ca. 3 Monaten bzw. 13 Wochen zu je 40 Arbeitsstunden) absolviert und ist keine richtige Berufsbezeichnung.

In anderen Ländern entspricht der deutsche "Rettungsassistent" ungefähr dem amerikanischen/britischen Paramedic (Emergency Medical Technician - Paramedic), dem schweizer Diplom-Rettungssanitäter oder dem österreichischen Notfallsanitäter.

4. Ausbildung [bearbeiten]

Die Gesetzliche Grundlage für die Ausbildung ist das Rettungsassistentengesetz (RettAssG).

Als Voraussetzungen für die Ausbildung gelten Vollendung des 18. Lebensjahres, gesundheitliche Eignung, polizeiliches Führungszeugnis und mindestens Hauptschulabschluss, mittlerweile jedoch meistens Realschulabschluss, Fachhochschulabschluss oder Hauptschulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung.

Die 2-jährige Ausbildungs besteht aus zwei Teilen:

  • 1. Jahr (theoretischer Teil):
    • Theoretischer Unterricht an einer staatlich anerkannten Rettungsassistentenschule
    • Klinisches Praktikum (260 Stunden)
    • Staatliche Prüfung
  • 2. Jahr (Anerkennungsjahr oder Berufspraktisches Jahr):

Die Kosten für die Ausbildung betragen in etwa zwischen 3.000 und 4.000€.

5. Links [bearbeiten]

siehe auch: Rettungssanitäter, Rettungshelfer, Notarzt

Externe Links:

Schlagwörter für diese Seite

Bilder zum Thema

Weiterführende Inhalte

Tipp
Loading...   Daten werden geladen...