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Krankenkasse

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Definition [bearbeiten]

Als Krankenkassen bezeichnet man in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Krankenkassen sind Teil der Sozialversicherung.

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