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Das Medizinlexikon zum Mitmachen.

Krankenhaus

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Englisch: hospital

1. Definition [bearbeiten]

Krankenhäuser sind nach § 2 Nr. 1 KHG des Krankenhausfinanzierungsgesetzes medizinische Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Erkrankungen, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in dem die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.

2. Einteilung [bearbeiten]

Nach § 30 der Gewerbeordnung ergibt sich folgende Einteilung:

2.1. ... nach Art der betrieblichen Funktion [bearbeiten]

2.2. ... nach Art der ärztlichen Besetzung [bearbeiten]

2.3. ... nach Intensität von Behandlung und Pflege [bearbeiten]

2.4. ... nach Versorgungsstufe [bearbeiten]

  • Krankenhaus der Grundversorgung
  • Krankenhaus der Regelversorgung
  • Krankenhaus der Maximalversorgung

2.5. ... nach Art der Leistungserbringung [bearbeiten]

2.6. ... nach der Trägerschaft [bearbeiten]

  • öffentlich
  • freigemeinnützig
  • privat

2.7. ... nach der Betriebsform [bearbeiten]

  • staatlich
  • kirchlich
  • öffentlich-rechtlich

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