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Diphtherie

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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(Weitergeleitet von Diphterie)

Von griechisch: diphthera - Membran, Haut
Synonym: Diphtheritis, Diphtheria, Di (sprich: d-i)
Englisch: diphtheria

1. Definition [bearbeiten]

Die Diphtherie ist eine durch den Erreger Corynebacterium diphtheriae hervorgerufene Infektionskrankheit.

2. Pathogenese [bearbeiten]

Die Krankheitserscheinungen der Diphtherie sind auf die Wirkung des durch den Erreger gebildeten Diphtherietoxins zurückzuführen. Das Toxin bewirkt ausgiebige Zelluntergänge, die besonders ausgeprägt an Nasopharynx, Herz und Nieren auftreten.

3. Epidemiologie [bearbeiten]

In Industrieländern ist die Erkrankung aufgrund der Impfprophylaxe heute eher selten. In manchen Ländern wie (z.B. Russland) lässt sich jedoch eine steigende Prävalenz beobachten. Am häufigsten sind Kinder im Vorschulalter betroffen. Wenn die Durchimpfungsrate in einer Region abnimmt, kann es zu Epidemien kommen.

4. Klinik [bearbeiten]

Die Diphtherie verläuft in der Regel als systemische Erkrankung. Nach der bis zu vier Tage dauernden Inkubationszeit treten Halsschmerzen und Dysphagie als erste Beschwerden auf. Betroffene Patienten empfinden ein schweres Krankheitsgefühl, sind müde, abgeschlagen und blass. Fieber ist üblicherweise, aber nicht zwingend vorhanden. Ein Teil der Patienten weist ausgeprägte Lymphknotenschwellungen am Hals und Unterkiefer auf.

Bei der Inspektion des Rachens fällt ein von den Gaumenmandeln aus auf den Gaumen und Rachen übergehender, weißlich-gelber Belag auf - die Pseudomembran. Bei Übergriff der Pseudomembran auf den Larynx tritt als gefürchtete Komplikation der Krupp auf, bei dem die Atemwege verlegt werden und Erstickungsgefahr besteht ("Würgengel" der Kinder).

Späte Komplikationen einer Diphtherie sind Gaumensegelparesen und eine Myokarditis.

5. Diagnose [bearbeiten]

Die Diagnose der Diphtherie ist aufgrund der charakteristischen klinischen Symptomatik zu stellen.

5.1. Labordiagnose [bearbeiten]

Bei Verdacht auf Diphtherie sollte zur Bestätigung eine mikrobiologische Diagnostik durchgeführt werden. Der Erreger ist in hoher Konzentration unter der Pseudomembran am Rachen enthalten. Nach vorsichtiger Lösung der Membran von der Unterlage kann so ein erregerhaltiger Rachenabstrich gewonnen werden.

Die Labordiagnostik umfasst in der Regel die Anzucht des Erregers im Löffler-Nährmedium und den Nachweis der Bildung des Diphtherietoxins mit dem ELEK-Test.

6. Therapie [bearbeiten]

Die Diphtherie ist eine Erkrankung mit hoher Mortalität. Daher ist die frühzetige Einleitung der Therapie sehr wichtig. Die wirksame Therapie ist die Beseitigung des zirkulierenden Diphtherietoxins mittels Antitoxin.

Bereits bei Verdacht auf einer vorliegende Diphtherie sollte daher das Diphtherie-Antitoxin verabreicht werden. Vor der Anwendung sollte eine 1:10 verdünnte Lösung des Antitoxins zum Ausschluss einer Allergie intrakutan verabreicht werden.

Ergänzend sollte zur Abtötung vorhandener Erreger Penicillin G bzw. Erythromycin verabreicht werden. Bei Vorliegen eines Krupps ist die Intubation bzw. Tracheostomie lebensrettend.

Kontaktpersonen müssen ebenfalls mit Antibiotika behandelt werden um eine Verschleppung von Erregern zu vermeiden. Zusätzlich ist von Kontaktpersonen ein Rachenabstrich für die mikrobiologische Labordiagnostik zu gewinnen. Normalerweise sind die Kontaktpersonen 24 Stunden nach der Antibiotikagabe nicht mehr kontagiös.

Erkrankte müssen zunächst isoliert werden. Die Isolation wird erst aufgehoben wenn in zwei Abstrich-Untersuchungen im Abstand von 2 Tagen keine toxinbildenden Stämme von Corynebacterium diphteriae nachzuweisen sind.

7. Impfung [bearbeiten]

Die Diphtherie-Schutzimpfung gehört zu den empfohlenen Schutzimpfungen. Sie kann ab dem 3. Lebensmonat erfolgen. Eine Auffrischung sollte im 6. und 11. Lebensjahr erfolgen. Danach ist die Auffrischung der Impfung alle 10 Jahre empfohlen.

Als Impfstoff wird ein Toxoid-Impfstoff verwendet, der die Bildung von auf das Diphtherietoxin gerichteten Antikörpern anregt. Aus praktischen Gründen erfolgt die Impfung mit einem Diphtherie-Tetanus-Toxoidimpfstoff.

8. Meldepflicht [bearbeiten]

Verdacht, Erkrankung und Tod auf/durch Diphtherie sind namentlich meldepflichtig.

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