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Credé-Prophylaxe

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Synonym: Credé'sche Prophylaxe

Definition [bearbeiten]

Die Crede-Prophylaxe wird unmittelbar nach der Geburt zur Verhinderung einer möglichen Übertragung von Gonokokken von der Mutter auf das Kind durchgeführt. Sie dient dazu, die Entstehung einer gonorrhoischen Augeninfektion (Gonoblennorrhoe bzw. Gonokkoken-Konjunktivitis) zu unterbinden.

Vorgehen [bearbeiten]

Das klassische Vorgehen besteht darin, einige Tropfen 1-2%iger Silbernitrat-Lösung (AgNO3) in den Konjunktivalsack des Säuglings einzubringen. Diese Methodik ist in Deutschland seit 1992 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der gründlichen vorgeburtlichen Untersuchungen und des geringen Anteil an Gonokokken-infizierten Schwangeren wird heute oft ganz auf die Prophylaxe verzichtet.

In Verdachtsfällen kann die Credé-Prophylaxe jedoch nach wie vor sinnvoll sein. Da Silbernitrat-Lösung stark schleimhautreizend ist, werden heute in der Regel antibiotikahaltige Augentropfen (Erythromycin) oder PVP-Jod-Lösungen verwendet, die auch gegen die wesentlich häufigeren Chlamydieninfektionen wirksam sind.

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