Synonym: Congelatio
Englisch: frostbite


Die Erfrierung ist eine Gewebsschädigung durch Kälte. Sie kann sich auf umschriebene Körperareale beschränken (örtliche Erfrierung) oder den ganzen Organismus betreffen.
Für die Überlebenswahrscheinlichkeit und den Heilungsverlauf sind entscheidend sind das Ausmaß der Abkühlung (Körpertemperatur) und die Tiefenausdehnung des Kälteschadens.
Man unterscheidet drei Schweregrade, wobei die Einteilung entsprechend den Verbrennungswunden vorgenommen wurde. Das endgültige Ausmaß eines lokalen Kälteschadens kann erst nach 4-6 Tagen festgestellt werden.
Bei Erfrierungen 1. Grades handelt es sich um eine oberflächliche Schädigung, die sich immer folgenlos zurückbildet. Anfangs ist die Haut blass und geschwollen, später färbt sie sich blaurot. Die Bereiche sind nach anfänglicher Gefühlsminderung sehr schmerzhaft.
Auch bei Erfrierungen 2.Grades ist nur die Haut geschädigt. Durch Austritt von Plasma bilden sich Hautblasen, schmerhafte Frostbeulen und Ulzerationen. Die Schmerzsensibilität im Wundbereich ist erhalten.
Bei Erfrierungen 3.Grades dagegen ist die gesamte Haut und darunter liegende Weichteilschichten durch die lange Minderdurchblutung irreversibel hypoxisch geschädigt. Das Gewebe stirbt ab und färbt sich schwarzblau. Die nekrotischen Bereiche sind nicht schmerzempfindlich.
Örtliche Erfrierungen treten besonders an den Akren auf. Diese sind der Kälte bei relativ großer Oberfläche schutzlos ausgesetzt. Typische Lokalisationen sind also: Zehen, Finger, Nasenspitze oder die Ohrläppchen.
Erfrierungen 1. oder 2. Grades werden durch langsames Aufwärmen der betroffenen Körperpartien behandelt. Das "Reiben" zum Aufwärmen sollte man unterlassen, da die Schmerzempfindung in den betroffenen Bereichen herabgesetzt ist, und das Gewebe unabsichtlich mechanisch geschädigt werden kann.
Drittgradige Erfrierungen an den Extremitäten (häufig Zehen, Finger) erfordern in der Regel - nach Abgrenzung (Demarkation) zwischen nekrotischem und ernährtem Gewebe - die Amputation.


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