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Auswahlverfahren der Hochschulen

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Synonym: AdH

Definition [bearbeiten]

Das Auswahlverfahren der Hochschule ist Teil des Zulassungsverfahrens für das Medizinstudium. Jede Universität hat dabei ihre eigenen Auswahlkriterien.

Oft sind hier Ausbildungen im Medizinischen Bereich von Vorteil (Bsp.: Altenpfleger/in, Arzthelfer/in, Krankenpfleger/in, Rettungsassistenten/in, Ergotheraopeuten/in, Hebamme, Logopäden/in, Masseur/in, Med.-techn. Assistenten/in, u.v.m.) An manchen Hochschulen wird ein Motivationsschreiben verlangt. Für die jeweiligen Voraussetzungen zur Bewerbung und Kriterien der jeweiligen Hochschule sollten die jeweiligen Internetseiten konsultiert werden.

Hintergrund [bearbeiten]

Die Plätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden von der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) vergeben. Nach NC werden allerdings nur 40% der Bewerber ausgewählt. Die Hochschulen selbst haben seit dem WS 2005/2006 die Möglichkeit, durch das Auswahlverfahren der Hochschulen 60% Ihrer Studenten nach eigenen Kriterien zu selektieren. Die Verwaltung der Anträge verbleibt bei der Stiftung fü Hochschulzulassung.

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